Bio-AHVV
§ 12Aufzeichnungspflichten bei Auszeichnung des Bio-Anteils
- 1.
- den Namen und die Anschrift jedes Lieferanten oder der sonstigen Bezugsquelle,
- 2.
- die Rechnungsnummer und das Rechnungsdatum,
- 3.
- den in Geldwert ausgedrückten Netto-Gesamtbetrag aller ökologischen/biologischen Zutaten und Erzeugnisse und deren monatlichen Netto-Gesamtbetrag,
- 4.
- den in Geldwert ausgedrückten Netto-Gesamtbetrag aller nicht ökologischen/nicht biologischen Zutaten und Erzeugnisse und deren monatlichen Netto-Gesamtbetrag und
- 5.
- den in Geldwert ausgedrückten Netto-Gesamtbetrag aller Produkte, die nicht in die Berechnung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 einfließen dürfen und deren monatlichen Netto-Gesamtbetrag.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR1090B0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8cde16f3c8008a39f93596601724cf540fabd3ef019df2abbe4db48a80106ab5