BinSchPersV
§ 111Mindestbesatzung auf Fahrgastbooten
- 1.
- das Fahrgastboot nur bei Tag und gutsichtigem Wetter fährt,
- 2.
- der Steuerstand vom Fahrgastbereich abgetrennt ist,
- 3.
- der Schiffsführer das Steuerhaus oder den Steuerstand für das Festmachen nicht verlassen muss,
- 4.
- die Beschaffenheit der Anlegestelle sicherstellt, dass das festgemachte Fahrgastboot bezogen auf die Anlegestelle ruhig liegt und keine gefährlichen vertikalen und horizontalen Eigenbewegungen ausführt,
- 5.
- die Anker vom Steuerhaus oder Steuerstand fallen gelassen werden können und
- 6.
- das Ein- und Ausschalten der Lenzpumpe vom Steuerhaus oder Steuerstand oder automatisch über einen Geber erfolgt.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 17.12.2025 I Nr. 381
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR498210021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1bc4a877a2a7555b541af22fa02184bbc7e338cf4e0cdb69c6e97e554349ca37