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Anlage 24(zu § 78 Absatz 3 Nummer 2) Muster Fährschifferzeugnis

Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt

(Fundstelle: Anlageband zu BGBl. I 2021, Ausgabe 81 vom 6. Dezember 2021, S. 101)
(Vorderseite)
Abbildung aus der Gesetzesquelle
(Rückseite)
Abbildung aus der Gesetzesquelle
Anweisungen:
1.
Aktuelle(r) Name(n) des Inhabers
2.
Aktuelle(r) Vorname des Inhabers
Die Namen sind wie auf dem Personalausweis oder im Pass der betreffenden Person in UNICODE einzutragen.
Wird ein Name in UNICODE und in ASCII unterschiedlich geschrieben, so muss auch eine Transkription in ASCII in Klammern erfolgen.
3a.
Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)
3b.
Geburtsort (Stadt)
4.
Besatzungsmitgliedsnummer des Inhabers (zu entnehmen aus dem SDB)
5.
Physische Identifizierung des Inhabers durch Import der elektronischen Bilddatei
6.
Seriennummer des Zeugnisses
7.
Ausstellungsdatum des Zeugnisses
8.
Ablaufdatum
9.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde
10.
Codierte besondere Berechtigung(en): R (für das Fahren unter Radar); M (für das Befahren von Wasserstraßen mit maritimem Charakter); Abschnitte mit besonderem Risiko wie in dem Europäischen Referenzdatenmanagementsystem (ERDMS) codiert
11.
Tauglichkeitsbezogene Risikominderungsmaßnahme und Beschränkungen (Code 01 bis 09 wie in der Delegierten Richtlinie (EU) 2020/12 der Kommission)
12.
Angabe, für welche(n) Fährtyp(en) das Zeugnis gilt: seil- oder kettengebunden; frei fahrend; seil- oder kettengebunden und frei fahrend
Visuelle Merkmale des Befähigungszeugnisses: Grundfarbe hellblau, nach ISO/IEC 7810
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 17.12.2025 I Nr. 381

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR498210021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1bc4a877a2a7555b541af22fa02184bbc7e338cf4e0cdb69c6e97e554349ca37

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