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BinSchPersFührEBefähPrV

§ 10Unionspatent – Prüfungsteil Reiseplanung

Verordnung über die Durchführung von Befähigungsprüfungen auf Führungsebene nach der Binnenschiffspersonalverordnung

(1) Die Reiseplanung ist ein Teil der Schiffsführerprüfung. Sie wird als mündliche Prüfung durchgeführt.
(2) Die Prüfung dauert zwischen 60 und 90 Minuten. Vor der Prüfung bekommt jeder Prüfling eine Vorbereitungszeit von 60 Minuten.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 14.6.2024 I Nr. 193

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR601410022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c32bfd750d510fd40116b7bd22fb1ee72cdb0b7d77430241334a63759e520a3d

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