BinSchEO
§ 33Baumuster-Eichung
Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 1.3.2022 I 220, 1384;
Stand: geändert durch Art. 5 V v. 14.10.2025 I Nr. 242
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR017850975
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 18a43e2517acf14a8f040aeb1d6c40828ba612311121b10211338cb87d72307e
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (1)
- Anlage WSBGebV(zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis
„… bescheinigung und Anbringung der Eichplakette § 32 BinSchEO nach Zeitaufwand 6082 Baumuster-Eichung § 33 BinSchEO nach Zeitaufwand 6083 Überprüfung von Sportbooten aus einer Serie, für die eine Baumuster-Eichung durchgeführt worden i …“