BHO
§ 81Gliederung der Haushaltsrechnung
- 1.
- bei den Einnahmen:
- a)
- die Ist-Einnahmen,
- b)
- die zu übertragenden Einnahmereste,
- c)
- die Summe der Ist-Einnahmen und der zu übertragenden Einnahmereste,
- d)
- die vermögenswirksamen Beträge der Ist-Einnahmen, soweit eine Vermögensbuchführung besteht,
- e)
- die veranschlagten Einnahmen,
- f)
- die aus dem Vorjahr übertragenen Einnahmereste,
- g)
- die Summe der veranschlagten Einnahmen und der übertragenen Einnahmereste,
- h)
- der Mehr- oder Minderbetrag der Summe aus Buchstabe c gegenüber der Summe aus Buchstabe g;
- 2.
- bei den Ausgaben:
- a)
- die Ist-Ausgaben,
- b)
- die zu übertragenden Ausgabereste oder die Vorgriffe,
- c)
- die Summe der Ist-Ausgaben und der zu übertragenden Ausgabereste oder der Vorgriffe,
- d)
- die vermögenswirksamen Beträge der Ist-Ausgaben, soweit eine Vermögensbuchführung besteht,
- e)
- die veranschlagten Ausgaben,
- f)
- die aus dem Vorjahr übertragenen Ausgabereste oder die Vorgriffe,
- g)
- die Summe der veranschlagten Ausgaben und der übertragenen Ausgabereste oder der Vorgriffe,
- h)
- der Mehr- oder Minderbetrag der Summe aus Buchstabe c gegenüber der Summe aus Buchstabe g,
- i)
- der Betrag der über- oder außerplanmäßigen Ausgaben sowie der Vorgriffe.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 12.5.2026 I Nr. 137
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR012840969
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6da9755d2669a3959b49975adea212d9da26d55dcf916643f1f42e374301eaa2