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Art 3

Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Grenzschutzoffiziere der Reserve

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR114650973

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 11446b232ebc4feb6604dbbd74640d33df82bc6a3bd8e10b522f99cdddfe6272

XML-Quelle beim Herausgeber