BGB
§ 629Freizeit zur Stellungssuche
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 I Nr. 226
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR001950896
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a4f41098aad1932df88ba2743de4a650b931a23cf71958bf5fad1c0e3785284a
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (5)
- Anlage 37 SokaSiG2(zu § 10 Absatz 1) Auszug aus dem Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk – Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik – vom 27. November 1990, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 19. Juni 2013
„… suchen einer anderen Arbeitsstelle verwendet hat. Im Übrigen bleibt der Freistellungsanspruch gemäß § 629 BGB unberührt. […] Abschnitt X – Ausschlussfristen – § 54 Ausschlussfristen 1. Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeit …“
- Anlage 38 SokaSiG2(zu § 10 Absatz 2) Auszug aus dem Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk – Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik – vom 27. November 1990, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 8. November 2012
„… suchen einer anderen Arbeitsstelle verwendet hat. Im Übrigen bleibt der Freistellungsanspruch gemäß § 629 BGB unberührt. […] Abschnitt X – Ausschlussfristen – § 54 Ausschlussfristen 1. Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeit …“
- Anlage 39 SokaSiG2(zu § 10 Absatz 3) Auszug aus dem Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk – Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik – vom 27. November 1990, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 26. August 2008
„… suchen einer anderen Arbeitsstelle verwendet hat. Im Übrigen bleibt der Freistellungsanspruch gemäß § 629 BGB unberührt. […] Abschnitt X – Ausschlussfristen – § 54 Ausschlussfristen 1. Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeit …“
- Anlage 40 SokaSiG2(zu § 10 Absatz 4) Auszug aus dem Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk – Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik – vom 27. November 1990, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 27. November 2006
„… suchen einer anderen Arbeitsstelle verwendet hat. Im Übrigen bleibt der Freistellungsanspruch gemäß § 629 BGB unberührt. […] Abschnitt X – Ausschlussfristen – § 54 Ausschlussfristen 1. Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeit …“
- Anlage 41 SokaSiG2(zu § 10 Absatz 5) Auszug aus dem Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk – Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik – vom 27. November 1990, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 22. Mai 2002
„… suchen einer anderen Arbeitsstelle verwendet hat. Im Übrigen bleibt der Freistellungsanspruch gemäß § 629 BGB unberührt. […] Abschnitt X – Ausschlussfristen – § 54 Ausschlussfristen 1. Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeit …“