Zum Gesetzesinhalt

BGB

§ 629Freizeit zur Stellungssuche

Bürgerliches Gesetzbuch

Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 I Nr. 226

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR001950896

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a4f41098aad1932df88ba2743de4a650b931a23cf71958bf5fad1c0e3785284a

XML-Quelle beim Herausgeber

Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Hierauf verweisen andere Vorschriften (5)
  • Anlage 37 SokaSiG2(zu § 10 Absatz 1) Auszug aus dem Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk – Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik – vom 27. November 1990, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 19. Juni 2013

    „… suchen einer anderen Arbeitsstelle verwendet hat. Im Übrigen bleibt der Freistellungsanspruch gemäß § 629 BGB unberührt. […] Abschnitt X – Ausschlussfristen – § 54 Ausschlussfristen 1. Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeit …“

  • Anlage 38 SokaSiG2(zu § 10 Absatz 2) Auszug aus dem Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk – Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik – vom 27. November 1990, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 8. November 2012

    „… suchen einer anderen Arbeitsstelle verwendet hat. Im Übrigen bleibt der Freistellungsanspruch gemäß § 629 BGB unberührt. […] Abschnitt X – Ausschlussfristen – § 54 Ausschlussfristen 1. Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeit …“

  • Anlage 39 SokaSiG2(zu § 10 Absatz 3) Auszug aus dem Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk – Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik – vom 27. November 1990, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 26. August 2008

    „… suchen einer anderen Arbeitsstelle verwendet hat. Im Übrigen bleibt der Freistellungsanspruch gemäß § 629 BGB unberührt. […] Abschnitt X – Ausschlussfristen – § 54 Ausschlussfristen 1. Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeit …“

  • Anlage 40 SokaSiG2(zu § 10 Absatz 4) Auszug aus dem Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk – Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik – vom 27. November 1990, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 27. November 2006

    „… suchen einer anderen Arbeitsstelle verwendet hat. Im Übrigen bleibt der Freistellungsanspruch gemäß § 629 BGB unberührt. […] Abschnitt X – Ausschlussfristen – § 54 Ausschlussfristen 1. Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeit …“

  • Anlage 41 SokaSiG2(zu § 10 Absatz 5) Auszug aus dem Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk – Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik – vom 27. November 1990, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 22. Mai 2002

    „… suchen einer anderen Arbeitsstelle verwendet hat. Im Übrigen bleibt der Freistellungsanspruch gemäß § 629 BGB unberührt. […] Abschnitt X – Ausschlussfristen – § 54 Ausschlussfristen 1. Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeit …“