BGB
§ 312cFernabsatzverträge
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 I Nr. 226
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR001950896
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a4f41098aad1932df88ba2743de4a650b931a23cf71958bf5fad1c0e3785284a
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (16)
Auswahl: 8 von 16 nachgewiesenen Verweisen.
- Anlage 6 BGBEG(zu Artikel 247 § 1 Absatz 2) Europäisches Standardisiertes Merkblatt (ESIS-Merkblatt)
„… oder -stelle sind fakultativ. (3) Wird der Kreditvertrag im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts gemäß § 312c des Bürgerlichen Gesetzbuchs angeboten, muss der Kreditgeber hier gegebenenfalls gemäß Artikel 246b § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 2 des Einführungsgeset …“
- § 3 ElektroGBegriffsbestimmungen
„… t, die unabhängig von der Verkaufsmethode, einschließlich der Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, a) Elektro- oder Elektronikgeräte aa) unter ihrem Namen oder ihrer Marke herstellt und innerhalb des Geltungsbereiches …“
- § 3 EWKFondsGBegriffsbestimmungen
„… r Importeur unabhängig von der Verkaufsmethode, einschließlich von Fernabsatzverträgen im Sinne des § 312c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, gewerbsmäßig Einwegkunststoffprodukte nach Anlage 1 im Geltungsbereich dieses Gesetzes erstmals auf dem Markt bereitst …“
- § 3 FernUSGForm und Inhalt des Fernunterrichtsvertrags
„… umen geschlossener Vertrag nach § 312b des Bürgerlichen Gesetzbuchs noch ein Fernabsatzvertrag nach § 312c des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist, gelten die Informationspflichten des § 312d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246a d …“
- § 305 KAGBWiderrufsrecht
„… Verkauf vermittelt, keine ständigen Geschäftsräume hat. Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312c des Bürgerlichen Gesetzbuchs) richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. (2) Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerru …“
- § 40 LFGBInformation der Öffentlichkeit
„… t entsprechend, wenn 1. ein Erzeugnis, das durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln im Sinne von § 312c Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs angeboten wird, nicht erkennbar im Inland hergestellt wurde und 2. ein Inverkehrbringer mit Sitz im Inland nicht erkenn …“
- § 43a LFGBProbenahme bei Erzeugnissen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln angeboten werden
„(1) Im Fall von Erzeugnissen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln im Sinne von § 312c Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs angeboten werden, sind die mit der Überwachung beauftragen Personen befugt, solche Erzeugnisse für eine Probenahme zu b …“
- § 75 TAMGProbenahme bei Tierarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten,die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln angeboten werden
„… erinärmedizintechnischen Produkten, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln im Sinne von § 312c Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches angeboten werden, sind die mit der Überwachung beauftragten Personen befugt, diese Tierarzneimittel und veterinärmedizi …“