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Eingangsformel

Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes an die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen sowie Freie und Hansestadt Hamburg

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR025840986

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4e2cbd4105d71091f00da749aa5c00c34ae3aa110a3227f21f76de2bf400c808

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