Zum Gesetzesinhalt

BewÄndG

§ 4

Gesetz über die Anwendung und Änderung bewertungsrechtlicher Vorschriften

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR112200969

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4aeab08071c3f59642489bd85a9b0346fea3fc6603e949ecb174ac1b1beb3236

XML-Quelle beim Herausgeber