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BewÄndG

§ 3

Gesetz über die Anwendung und Änderung bewertungsrechtlicher Vorschriften

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Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR112200969

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4aeab08071c3f59642489bd85a9b0346fea3fc6603e949ecb174ac1b1beb3236

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