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BewÄndG

§ 2

Gesetz über die Anwendung und Änderung bewertungsrechtlicher Vorschriften

Sind Einheitswerte des Grundbesitzes auf den 1. Januar 1964 nach § 77 des Bewertungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Dezember 1965 vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes festgestellt worden, so ist der Feststellungsbescheid aufzuheben.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR112200969

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4aeab08071c3f59642489bd85a9b0346fea3fc6603e949ecb174ac1b1beb3236

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