BevStatG
§ 2Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung
Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
- 1.
- als Erhebungsmerkmale
- a)
- Tag der Eheschließung und Standesamt, das die Eheschließung registriert hat,
- b)
- Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Wohnort, Tag der Geburt, bisheriger Familienstand und Zahl der gemeinsamen Kinder der Ehegatten,
- 2.
- als Hilfsmerkmale
- a)
- Registernummer,
- b)
- Monat und Jahr der Beurkundung,
- c)
- Anschrift der Eheleute.
- 1.
- als Erhebungsmerkmale
- a)
- Tag der Geburt und Standesamt, das die Geburt registriert hat,
- b)
- Geschlecht,
- c)
- Angabe darüber, ob die Eltern des Kindes miteinander verheiratet sind,
- d)
- Tag, Ort und Staat der Geburt der Eltern sowie deren Staatsangehörigkeit und Wohnort,
- e)
- Einzel- oder Mehrlingsgeburt, bei Mehrlingsgeburten Anzahl der Geburten nach Geschlecht,
- f)
- Tag der Geburt des zuvor geborenen Kindes der Mutter, Angabe darüber, um das wievielte von der Mutter geborene Kind es sich handelt, Zahl der totgeborenen Kinder der Mutter,
- g)
- bei Kindern, deren Eltern miteinander verheiratet sind: Tag der Eheschließung der Eltern, Angabe darüber, um das wievielte in der Ehe geborene Kind es sich handelt, Zahl der totgeborenen Kinder der Ehe,
- h)
- bei Lebendgeburten: zusätzlich Angabe darüber, ob das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat,
- 2.
- als Hilfsmerkmale
- a)
- Registernummer,
- b)
- Monat und Jahr der Beurkundung,
- c)
- bei Mehrlingsgeburten: Registernummer des jeweils zuvor geborenen Mehrlingskindes,
- d)
- Anschrift der Eltern.
- 1.
- als Erhebungsmerkmale
- a)
- Sterbetag und Standesamt, das den Sterbefall registriert hat,
- b)
- Tag, Ort und Staat der Geburt, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Wohnort,
- c)
- bei Kindern, die innerhalb der ersten 24 Lebensstunden starben: zusätzlich Lebensdauer,
- d)
- Tag der Geburt und Geschlecht des hinterbliebenen Ehegatten oder des hinterbliebenen Lebenspartners oder der hinterbliebenen Lebenspartnerin,
- e)
- Sterbeort,
- 2.
- als Hilfsmerkmale
- a)
- Registernummer,
- b)
- Monat und Jahr der Beurkundung,
- c)
- Anschrift, unter der die verstorbene Person zuletzt gemeldet war,
- d)
- Anschrift des Sterbeortes.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 17.7.2023 I Nr. 190
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR082600013
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8107943f14dad48b475124ef6cf4ded16fd5295687dcab3452147eb5f2346b5f