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BevStatG

§ 1Zweck der Erhebung

Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes

Folgende Bundesstatistiken werden geführt, um die Zahl und die Zusammensetzung der Bevölkerung sowie ihre Veränderungen und deren Ursachen festzustellen:
1.
die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung, untergliedert in die
a)
Statistik der Eheschließungen und Umwandlungen von Lebenspartnerschaften in Ehen,
b)
Geburtenstatistik,
c)
Sterbefallstatistik einschließlich Todesursachenstatistik,
2.
die Statistik der rechtskräftigen Beschlüsse in Eheauflösungssachen,
3.
die Statistik der rechtskräftigen Aufhebungen von Lebenspartnerschaften,
4.
die Wanderungsstatistik und
5.
die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 17.7.2023 I Nr. 190

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR082600013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8107943f14dad48b475124ef6cf4ded16fd5295687dcab3452147eb5f2346b5f

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