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BetrSichV

Inhaltsübersicht

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§  1Anwendungsbereich und Zielsetzung
§  2Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
§  3Gefährdungsbeurteilung
§  4Grundpflichten des Arbeitgebers
§  5Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel
§  6Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
§  7Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
§  8Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen
§  9Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
§ 10Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln
§ 11Besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle
§ 12Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten
§ 13Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber
§ 14Prüfung von Arbeitsmitteln
Abschnitt 3
Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
§ 15Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen
§ 16Wiederkehrende Prüfung
§ 17Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen
§ 18Erlaubnispflicht
Abschnitt 4
Vollzugsregelungen
und Ausschuss für Betriebssicherheit
§ 19Mitteilungspflichten, behördliche Ausnahmen
§ 20Sonderbestimmungen für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes
§ 21Ausschuss für Betriebssicherheit
Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten
und Straftaten, Schlussvorschriften
§ 22Ordnungswidrigkeiten
§ 23Straftaten
§ 24Übergangsvorschriften
Anhang 1
(zu § 6
Absatz 1 Satz 2)
Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel
Anhang 2
(zu den §§ 15
und 16)
Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
Anhang 3
(zu § 14 Absatz 4)
Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 27 G v. 18.12.2025 I Nr. 347

Sonst: Ersetzt V 805-3-9 v. 27.9.2002 I 3777 (BetrSichV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004910015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f651ed1c8989746ee2bebbe6ab4317719dad958787a28ba809ea17b14aa80cfe

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