Zum Gesetzesinhalt

BergWoZErhV

§ 6Inkrafttreten

Verordnung über die Erhebung der Zinsen für Darlehen des Bundes zum Bergarbeiterwohnungsbau

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 10. Oktober 1982 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR014000982

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 542cb057a2b3a6b69083cb2786d9cc49ab79f9bb0eaf2e5e8e4fb46de1132391

XML-Quelle beim Herausgeber