BeitrEntlG
§ 2Anpassung laufender Krankengeldzahlungen
Gesetz zur Entlastung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR163109996
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c972d1a757ffdfa6d45451e1db5de4d67e1a25eb5feb788e07149101506c3a3a
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 47 SGB 5Höhe und Berechnung des Krankengeldes
„§ 47 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in der ab 1. Januar 1997 geltenden Fassung ist vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an auch auf Krankengeldzahlungen anzuw …“