Zum Gesetzesinhalt

BeitrEntlG

§ 1Versorgung mit Zahnersatz

Gesetz zur Entlastung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1978 geboren sind und deren zahnärztliche Behandlung zur Versorgung mit Zahnersatz vor dem 1. Januar 1997 begonnen hat, haben Anspruch auf Übernahme der Kosten für Zahnersatz nach dem am 31. Dezember 1996 geltenden Recht, wenn die Krankenkasse vor dem 28. Juni 1996 über den Anspruch entschieden hat.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR163109996

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c972d1a757ffdfa6d45451e1db5de4d67e1a25eb5feb788e07149101506c3a3a

XML-Quelle beim Herausgeber