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BeitrEntlG

Art 5 Inkrafttreten

Gesetz zur Entlastung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1997 in Kraft; Artikel 1 § 1 tritt mit Wirkung vom 10. Mai 1996 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR163109996

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c972d1a757ffdfa6d45451e1db5de4d67e1a25eb5feb788e07149101506c3a3a

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