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BegleitG

Art 5Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begleitgesetz zum Telekommunikationsgesetz

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR310800997

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): be06e1f1f4f802bbc65a9f23b70b983715542ea81f049f372c057865565e196f

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