BegleitG
Art 3Zuständigkeitsanpassung
Begleitgesetz zum Telekommunikationsgesetz
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR310800997
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): be06e1f1f4f802bbc65a9f23b70b983715542ea81f049f372c057865565e196f