5. DV-BEG
Eingangsformel
Fünfte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR005310957
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 610e5334fdd1cdcd88c53fad0fcee8c888e2f04c7b03d43c5c7d550db9ac0efb