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5. DV-BEG

Fünfte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR005310957

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 610e5334fdd1cdcd88c53fad0fcee8c888e2f04c7b03d43c5c7d550db9ac0efb

XML-Quelle beim Herausgeber

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