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4. DV-BEG

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR002810957

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1b2d4046de6d5484c0cc6512eadf614d75bda5e081bd91c5baafc1f511ad3703

XML-Quelle beim Herausgeber

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