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2. DV-BEG

§ 23bBeihilfe nach § 41a BEG

Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

(1) In den Fällen des § 41a des Bundesentschädigungsgesetzes wird die festgesetzte Minderung der Erwerbsfähigkeit nur auf Antrag des Hinterbliebenen überprüft; die §§ 23 und 23a finden entsprechende Anwendung.
(2) Anspruch auf Beihilfe nach § 41a BEG besteht auch dann, wenn vor dem Tode des Verfolgten eine verfolgungsbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70 vom Hundert festgestellt worden ist, der Verfolgte aber den Mindestbetrag der Rente nach § 32 Abs. 2 BEG bezogen hat.
(3) § 41 Abs. 3 BEG findet mit der Maßgabe Anwendung, daß für die ersten drei Monate nach dem Ende des Monats, in dem der Verfolgte gestorben ist, der Witwe, dem Witwer und den Kindern die Beihilfe in Höhe von zwei Dritteln der Rente des Verfolgten für Schaden an Körper oder Gesundheit gewährt wird.
(4) § 23 BEG findet keine Anwendung.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Konstitutive Neufassung gem. Art. I V v. 31.3.1966, in Kraft getreten am 4.5.1966

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 17.4.2024 I Nr. 130

Sonst: Ersetzt V v. 24.12.1954 I 510

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR005100954

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2c1075c5c1817247f428a9e5948c74c6eed72b08f3151b23674005c9585402bf

XML-Quelle beim Herausgeber

Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (4)
  • § 23 BEG

    „… von zwei Dritteln der Rente des Verfolgten für Schaden an Körper oder Gesundheit gewährt wird. (4) § 23 BEG findet keine Anwendung.“

  • § 32 BEG

    „… destens 70 vom Hundert festgestellt worden ist, der Verfolgte aber den Mindestbetrag der Rente nach § 32 Abs. 2 BEG bezogen hat. (3) § 41 Abs. 3 BEG findet mit der Maßgabe Anwendung, daß für die ersten drei Monate nach dem Ende des Mon …“

  • § 41 BEG

    „… lt worden ist, der Verfolgte aber den Mindestbetrag der Rente nach § 32 Abs. 2 BEG bezogen hat. (3) § 41 Abs. 3 BEG findet mit der Maßgabe Anwendung, daß für die ersten drei Monate nach dem Ende des Monats, in dem der Verfolgte gestorb …“

  • § 41a BEG

    „… iebenen überprüft; die §§ 23 und 23a finden entsprechende Anwendung. (2) Anspruch auf Beihilfe nach § 41a BEG besteht auch dann, wenn vor dem Tode des Verfolgten eine verfolgungsbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindest …“