BeamtStG
§ 4Arten des Beamtenverhältnisses
Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern
- a)
- der befristeten Wahrnehmung von Aufgaben nach § 3 Abs. 2 oder
- b)
- der zunächst befristeten Übertragung eines Amtes mit leitender Funktion.
- a)
- zur späteren Verwendung auf Lebenszeit oder
- b)
- zur Übertragung eines Amtes mit leitender Funktion.
- a)
- der Ableistung eines Vorbereitungsdienstes oder
- b)
- der nur vorübergehenden Wahrnehmung von Aufgaben nach § 3 Abs. 2.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 20.12.2023 I Nr. 389
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR101000008
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4fe5c046054cae197615b3c00f59df5ec0a8b38b9687e197445f1f4fe883879d