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BBodSchV

§ 27Zugänglichkeit technischer Regeln und Normen

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

(1) Die in dieser Verordnung genannten DIN- und ISO-Normen, Normentwürfe und VDI-Richtlinien sind in Anlage 4 mit ihrer vollständigen Bezeichnung aufgeführt und können bei der Beuth-Verlag GmbH, 10772 Berlin, bezogen werden. Die „Arbeitshilfe für die Bodenansprache im vor- und nachsorgenden Bodenschutz – Auszug aus der Bodenkundlichen Kartieranleitung KA 5“; Hannover 2009, kann bei der E. Schweizerbart´sche Verlagsbuchhandlung, 70176 Stuttgart, bezogen werden.
(2) Die in Absatz 1 genannten technischen Regeln und Normen sind bei der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt.
(3) Verweisungen auf Entwürfe von technischen Normen in den Anlagen beziehen sich jeweils auf die Fassung, die zu dem in der Verweisung angegebenen Zeitpunkt veröffentlicht ist.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 2129-32-1 v. 12.7.1999 I 1554 (BBodSchV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR271600021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 91f5712a601b555ee0c27d8344fcccb8346c03e7b02f12165668c9c1fd9c968b

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