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BBodSchV

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 2129-32-1 v. 12.7.1999 I 1554 (BBodSchV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR271600021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 91f5712a601b555ee0c27d8344fcccb8346c03e7b02f12165668c9c1fd9c968b

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Anwendungsbereich§ 2BegriffsbestimmungenAbschnitt 2 Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen§ 3Besorgnis schädlicher Bodenveränderungen§ 4Vorsorgeanforderungen§ 5Zulässige Zusatzbelastung§ 6Allgemeine Anforderungen an das Auf- oder Einbringen von Materialien auf oder in den Boden§ 7Zusätzliche Anforderungen an das Auf- oder Einbringen von Materialien auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht§ 8Zusätzliche Anforderungen an das Auf- oder Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren BodenschichtAbschnitt 3 Abwehr und Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und AltlastenUnterabschnitt 1 Gefahrenabwehr bei Bodenerosion§ 9Gefahrenabwehr bei Bodenerosion durch Wasser oder WindUnterabschnitt 2 Untersuchung, Bewertung und Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten§ 10Erforderlichkeit von Untersuchungen§ 11Allgemeine Anforderungen an Untersuchungen§ 12Orientierende Untersuchung§ 13Detailuntersuchung§ 14Sickerwasserprognose§ 15Bewertung§ 16Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplanung§ 17Sanierungsmaßnahmen, Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen, natürliche SchadstoffminderungAbschnitt 4 Vorerkundung, Probennahme und -analyse§ 18Vorerkundung§ 19Allgemeine Anforderungen an die Probennahme§ 20Besondere Anforderungen an die Probennahme aus Böden in situ§ 21Besondere Anforderungen an die Probennahme aus Haufwerken§ 22Zusätzliche wirkungspfadbezogene Anforderungen an die Probennahme bei orientierenden Untersuchungen und Detailuntersuchungen§ 23Konservierung, Transport und Aufbewahrung von Proben; Probenvorbehandlung, -vorbereitung und -aufarbeitung§ 24Physikalisch-chemische und chemische AnalyseAbschnitt 5 Gemeinsame Bestimmungen§ 25Fachbeirat Bodenuntersuchungen§ 26Ordnungswidrigkeiten§ 27Zugänglichkeit technischer Regeln und Normen§ 28ÜbergangsregelungAnlage 1(zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2, § 5, § 6 Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6 Nummer 1, § 7 Absatz 2, 3 und 5, § 8 Absatz 2, Absatz 3 Nummer 1, Absatz 6 Nummer 1 und Absatz 7 Satz 1 und 6, § 24 Absatz 4 Nummer 1 und 2, Absatz 7 Nummer 1, Absatz 9 Nummer 1 und Absatz 10 Nummer 1) Vorsorgewerte und Werte zur Beurteilung von MaterialienAnlage 2(zu § 10 Absatz 4, § 12 Absatz 3, § 15 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 24 Absatz 4 Nummer 3, 4 und 5, Absatz 5 und 6 Nummer 1 und 2, Absatz 7 Nummer 2 und 3, Absatz 9 Nummer 2 und Absatz 10 Nummer 2) Prüf- und MaßnahmenwertAnlage 3(zu § 6 Absatz 11 Satz 1, § 15 Absatz 1 Satz 2, § 19 Absatz 9, § 20 Absatz 1 Satz 3 und 4, § 24 Absatz 2 und 4 bis 10) UntersuchungsverfahrenAnlage 4(zu § 27 Absatz 1 Satz 1) Technische Regeln und Normen