BBFVerfV
§ 6Verfahren zur Dokumentation der Leistungen
- 1.
- die vom Feststellungsantrag umfassten berufsprofilgebenden Berufsbildpositionen des Referenzberufs,
- 2.
- die von der Feststellerin oder dem Feststeller für die Berufsbildpositionen ausgewählten oder festgelegten Feststellungsinstrumente,
- 3.
- die Benennung der jeweils berücksichtigten integrativen Berufsbildpositionen,
- 4.
- die Benennung der konkreten Aufgabenstellungen,
- 5.
- Angaben zu den jeweiligen Leistungen der Antragstellerin oder des Antragstellers,
- 6.
- ein begründetes Feststellungsergebnis für die berufsprofilgebenden Berufsbildpositionen und
- 7.
- eine Begründung des Gesamtergebnisses.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR15A0A0024
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 81d05549789204986a6ea941b0916929df67c50d75e58bc243acb2ff61791b7d