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BBesG/BesÜGBek

Allgemeine Hinweise

Bekanntmachung nach § 77 Absatz 1 und 2 sowie nach § 78 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes und nach § 6 Absatz 2 des Besoldungsüberleitungsgesetzes

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 2.7.2009 +++)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR164600009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3e3eb570e01d878872f2bf92cd8a542297e8367e850ec078cbdcf8e8359df801

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