Zum Gesetzesinhalt

BBesG/BesÜGBek

Bekanntmachung nach § 77 Absatz 1 und 2 sowie nach § 78 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes und nach § 6 Absatz 2 des Besoldungsüberleitungsgesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR164600009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3e3eb570e01d878872f2bf92cd8a542297e8367e850ec078cbdcf8e8359df801

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis