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BautechKonAusbV

Abschnitt 5 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0CB0B0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 93566f532af68f6dd8d0b9df6eae3d119836c242d222ae7cb476ba3a6d9cce79

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