Zum Gesetzesinhalt

BautechKonAusbV

Inhaltsübersicht

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin

Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Begriffsbestimmung
§ 4Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 5Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§ 6Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
§ 7Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Zwischenprüfung
§ 8Zeitpunkt
§ 9Inhalt
§ 10Prüfungsbereich
Abschnitt 3
Abschlussprüfung in der Fachrichtung Architektur
§ 11Zeitpunkt
§ 12Inhalt
§ 13Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Architektur
§ 14Prüfungsbereich „Erstellen von Dokumenten für die Entwurfs-, die Genehmigungs- und die Ausführungsplanung“
§ 15Prüfungsbereich „Anwenden des digitalen Informationsmodells“
§ 16Prüfungsbereich „Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile“
§ 17Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 18Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 19Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 4
Abschlussprüfung in der Fachrichtung Ingenieurbau
§ 20Zeitpunkt
§ 21Inhalt
§ 22Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Ingenieurbau
§ 23Prüfungsbereich „Erstellen von Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase“
§ 24Prüfungsbereich „Anwenden des digitalen Informationsmodells“
§ 25Prüfungsbereich „Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile“
§ 26Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 27Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 28Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 5
Abschlussprüfung in der Fachrichtung Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau
§ 29Zeitpunkt
§ 30Inhalt
§ 31Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau
§ 32Prüfungsbereich „Erstellen von Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase“
§ 33Prüfungsbereich „Anwenden des digitalen Informationsmodells“
§ 34Prüfungsbereich „Anwenden von Planungsregeln und Bauprinzipien auf Bauweisen, Bauelemente und bauliche Infrastruktursysteme“
§ 35Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 36Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 37Mündliche Ergänzungsprüfung
AnlageAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0CB0B0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 93566f532af68f6dd8d0b9df6eae3d119836c242d222ae7cb476ba3a6d9cce79

XML-Quelle beim Herausgeber