Zum Gesetzesinhalt

BaustellV

§ 8Inkrafttreten und Übergangsvorschrift

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

(1) Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
(2) Für Bauvorhaben, mit deren Ausführung bereits vor dem 1. April 2023 begonnen worden ist, bleiben die bisherigen Vorschriften maßgebend.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 17.12.2025 I Nr. 337

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR128300998

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 22bb2011555c7fc77bb846d26bb253222f85b71b5869e43295723c39296ec02d

XML-Quelle beim Herausgeber