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BaustellV

Anhang I

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1998, 1285
1.
Ort der Baustelle,
2.
Name und Anschrift des Bauherrn,
3.
Art des Bauvorhabens,
4.
Name und Anschrift des anstelle des Bauherrn verantwortlichen Dritten,
5.
Name und Anschrift des Koordinators,
6.
voraussichtlicher Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeiten,
7.
voraussichtliche Höchstzahl der Beschäftigten auf der Baustelle,
8.
Zahl der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte, die voraussichtlich auf der Baustelle tätig werden,
9.
Angabe der bereits ausgewählten Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 17.12.2025 I Nr. 337

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR128300998

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 22bb2011555c7fc77bb846d26bb253222f85b71b5869e43295723c39296ec02d

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