BaustellV
Anhang I
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
- 1.
- Ort der Baustelle,
- 2.
- Name und Anschrift des Bauherrn,
- 3.
- Art des Bauvorhabens,
- 4.
- Name und Anschrift des anstelle des Bauherrn verantwortlichen Dritten,
- 5.
- Name und Anschrift des Koordinators,
- 6.
- voraussichtlicher Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeiten,
- 7.
- voraussichtliche Höchstzahl der Beschäftigten auf der Baustelle,
- 8.
- Zahl der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte, die voraussichtlich auf der Baustelle tätig werden,
- 9.
- Angabe der bereits ausgewählten Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 17.12.2025 I Nr. 337
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR128300998
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 22bb2011555c7fc77bb846d26bb253222f85b71b5869e43295723c39296ec02d