BauPGHeizkesselV
Anhang 3
Verordnung über das Inverkehrbringen von Heizkesseln und Geräten nach dem Bauproduktengesetz
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
- 1.
- CE-KonformitätskennzeichnungDie CE-Konformitätskennzeichnung besteht aus den Buchstaben "CE" mit folgendem Schriftbild:
Fundstelle: BGBl. I 1998, 801)
- Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden. Die verschiedenen Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm. Zusätzlich zu der CE-Kennzeichnung sind die beiden letzten Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde, anzubringen.
- 2.
- (weggefallen)
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 27.7.2021 I 3146
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR079610998
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f9ae02395308ff764edbd136b1371257448789362cea7f4d3263a8b77be6f07a