(1) Bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen dürfen folgende Bauprodukte, an die wegen der Standsicherheit, des Brandschutzes, des Wärmeschutzes, des Schallschutzes oder des Gesundheitsschutzes bauaufsichtliche Anforderungen gestellt werden und für die technische Baubestimmungen nach § 3 Abs. 3 BauO eingeführt sind, nur verwendet werden, wenn sie aus Herstellungsbetrieben stammen, die einer Überwachung unterliegen. Werden für diese Bauprodukte überwachungspflichtige Ausgangsstoffe oder -teile verwendet, so müssen diese Ausgangsstoffe oder -teile ebenfalls einer überwachten Herstellung entstammen:
1.
Künstliche Wand- und Deckensteine
2.
Formstücke für Schornsteine
3.
Bindemittel für Mörtel und Beton
4.
Werkfrischmauermörtel und Werktrockenmauermörtel
5.
Betonzuschlagstoffe
6.
Beton > BK 35, Transportbeton einschließlich Trockenbeton
7.
Betonstahl und durch Widerstandspunktschweißen hergestellte Bewehrung
8.
Dämmstoffe für den Schall- und Wärmeschutz
9.
Bauplatten
10.
Vorgefertigte Bauteile aus Beton, Gasbeton, Leichtbeton, Stahlbeton, Spannbeton, Stahlleichtbeton, glasfaserbewehrter Beton und Ziegel
11.
Vorgefertigte Wand-, Decken- und Dachelemente in Wand/Tafelbauweise
12.
Feuerschutzabschlüsse (Klappen, Türen, Tore)
13.
Fahrschachttüren für feuerbeständige Schachtwände
14.
Lager unter Verwendung von Kunststoffen
15.
Kaltgeformte Bleche aus Baustahl im Hochbau
16.
Betonzusatzmittel und Betonzusatzstoffe.
(2) Die Art der Überwachung von Bauprodukten und Bauarten, die einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bedürfen, ist in der Zulassung festzulegen.
(3) Die Anwendung der in Absatz 1 genannten Bauprodukte, die aus Herstellerbetrieben stammen, die einer Überwachung nicht unterliegen, kann auf Antrag von dem für den Sitz des Herstellers territorial zuständigen Prüfamt für Bautechnik gestattet werden, wenn der Nachweis der ordnungsgemäßen Herstellung der Bauprodukte im Einzelfall erbracht ist.
Fassungsangaben der Quelle
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.