BArchG
§ 13Einschränkungs- und Versagungsgründe
Gesetz über die Nutzung und Sicherung von Archivgut des Bundes
- 1.
- Grund zu der Annahme besteht, dass durch die Nutzung das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährdet würde,
- 2.
- Grund zu der Annahme besteht, dass der Nutzung schutzwürdige Interessen Betroffener oder ihrer Angehörigen entgegenstehen oder
- 3.
- durch die Nutzung Rechtsvorschriften des Bundes über die Geheimhaltung verletzt würden.
- 1.
- der Erhaltungszustand des Archivguts des Bundes gefährdet würde oder
- 2.
- ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand entstünde.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 6.9.2021 I 4122;
Stand: geändert durch Art. 26 G v. 20.12.2022 I 2759
Sonst: Ersetzt V 224-8 v. 6.1.1988 I 62 (BArchG)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR041010017
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 385dcc23b95c124ed8d991656c2ff344e1d7a256dbdb9dd91ac41a3c1d7c2af7