Zum Gesetzesinhalt

BArchBV

§ 7Inkrafttreten

Verordnung über die Benutzung von Archivgut beim Bundesarchiv

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR185700993

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 683b058f16e6d7338ebefd51fdaa64e61e04adfdaf5609fcb1e45ecce5584c33

XML-Quelle beim Herausgeber