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BAProNotFPrV

§ 19Inkrafttreten

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional im Notariat

Diese Verordnung tritt am 1. April 2026 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0CD0A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 66e21073dee4bc62ea606b646c752e147af7fed763312f13ae54d39c29e6ae2e

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