Zum Gesetzesinhalt

BAProNotFPrV

Anlage 2(zu § 15) Zeugnisinhalte

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional im Notariat

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 205, S. 10)
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:
1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
3.
Datum des Bestehens der Prüfung,
4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5,
5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsprüfungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.
Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich
1.
Benennung der Prüfungsteile,
2.
Bewertung des Prüfungsteils „Liegenschafts- und Grundbuchrecht“,
3.
Bewertung des Prüfungsteils „Familien- und Erbrecht sowie Internationales Privatrecht“,
4.
Bewertung des Prüfungsteils „Handels- und Gesellschaftsrecht“,
5.
Bewertung des Prüfungsteils „Büroorganisation“,
6.
Bewertung des Prüfungsteils „Führung und Zusammenarbeit“,
7.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
8.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
9.
die Gesamtnote in Worten und
10.
Befreiungen nach § 14.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0CD0A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 66e21073dee4bc62ea606b646c752e147af7fed763312f13ae54d39c29e6ae2e

XML-Quelle beim Herausgeber