BAfög-FachlehrerV
§ 1Ausbildungsstätten
- 1.
- von Instituten und Einrichtungen zur fachlichen Ausbildung künftiger Fachlehrer,
- 2.
- von Instituten zur pädagogischen Ausbildung künftiger Fachlehrer,
- 3.
- von Instituten zur Ausbildung von Pädagogischen Assistenten,
- 4.
- des Lehrgangs mit dem Ausbildungsziel "Sportlehrer im freien Beruf" im Sportzentrum der Technischen Universität München,
- 5.
- des Lehrgangs mit dem Ausbildungsziel "Staatlich geprüfter Sportlehrer" im Sportzentrum der Universität Trier,
- 6.
- des Lehrgangs mit dem Ausbildungsziel "Staatlich geprüfter Fußball-Lehrer" an der Deutschen Sporthochschule Köln.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR013100983
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 70c19e7fa943606c87af31f56e84fc1eaf7a2294657d73ad91e84904edce90ac