Zum Gesetzesinhalt

BAfög-FachlehrerV

Eingangsformel

Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Instituten zur Ausbildung von Fachlehrern und Sportlehrern

Auf Grund des § 2 Abs. 3 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juni 1983 (BGBl. I S. 645) wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR013100983

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 70c19e7fa943606c87af31f56e84fc1eaf7a2294657d73ad91e84904edce90ac

XML-Quelle beim Herausgeber