BöttchMstrV
§ 9Handlungsfeld „Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Böttcher-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Böttcher-Handwerk
- 1.
- Kundenwünsche und die Rahmenbedingungen zu deren Erfüllung analysieren, dokumentieren sowie bewerten und daraus Anforderungen ableiten, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der Kundenwünsche und der jeweiligen Rahmenbedingungen erläutern und bewerten,
- b)
- Ausschreibungen oder Angebotsanfragen öffentlicher Auftraggeber oder privater Auftraggeber jeweils analysieren und bewerten,
- c)
- Vorgehensweise zur Feststellung der Rahmenbedingungen bei den Kundinnen und Kunden vor Ort erläutern und bewerten sowie fehlerhafte Vorleistungen erkennen sowie
- d)
- Ergebnisse der vorstehenden Handlungsschritte dokumentieren und bewerten sowie daraus Anforderungen für die Umsetzung ableiten,
- 2.
- Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und begründen, auch unter Berücksichtigung der berufsbezogenen Rechtsvorschriften und technischen Normen sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Einsatzes von Geräten, von Maschinen, von Werkzeugen, von Materialien, von Rohstoffen, von Zubehör sowie von Personal, auch unter Berücksichtigung anzuwendender Verfahren, darstellen, erläutern und begründen,
- b)
- Sicherheitsrisiken, Gesundheitsrisiken sowie Haftungsrisiken bewerten und Konsequenzen ableiten,
- c)
- Verfahren zur Herstellung von Gebinden aus Holz sowie deren Bauteile auswählen, dabei folgende Anforderungen berücksichtigen:
- aa)
- lebensmittelspezifische Anforderungen,
- bb)
- materialtechnische Anforderungen sowie
- cc)
- technische Anforderungen,
- d)
- Pläne, Skizzen, technische Zeichnungen, Fertigungspläne mit Materialbedarfsplanungen für Gebinde aus Holz sowie deren Bauteile, auch unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, jeweils anfertigen, bewerten und korrigieren,
- e)
- Kriterien für die Vergabe von Unteraufträgen, insbesondere unter Berücksichtigung von Rechtsvorschriften sowie der Qualität der Leistungen, festlegen, darauf aufbauend Ausschreibungen oder Angebotsanfragen erstellen sowie hierauf eingehende Angebote bewerten sowie
- f)
- Vor- und Nachteile verschiedener Lösungsmöglichkeiten im Hinblick auf lebensmittelspezifische Anforderungen, materialtechnische Anforderungen, technische Anforderungen sowie Kostengesichtspunkte
- aa)
- erläutern,
- bb)
- abwägen sowie daraus eine Lösung auswählen sowie
- cc)
- die Auswahl nach Doppelbuchstabe bb begründen sowie
- 3.
- Angebote kalkulieren, erstellen und erläutern sowie Leistungen vereinbaren, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Personalkosten, Materialkosten sowie Gerätekosten auf der Grundlage der Planungen kalkulieren,
- b)
- auf der Grundlage entwickelter Lösungsmöglichkeiten Angebotspositionen bestimmen und zu Angebotspaketen zusammenfassen, Preise kalkulieren,
- c)
- Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung von Haftungsbestimmungen formulieren und beurteilen,
- d)
- Angebotsunterlagen vorbereiten sowie Angebote erstellen sowie
- e)
- Angebotspositionen und Vertragsbedingungen gegenüber Kundinnen und Kunden erläutern und begründen sowie Leistungen vereinbaren.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Quellenkennung: BJNR02D0A0025
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 49f7b8ac43cfe2f4d1bdef2cdbdd9a579115bae298155a3b2364c1c3f872decf