BüchsMstrV
§ 5Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II)
- 1.
- Technische Mathematik:Berechnungen aus der Mechanik und der Ballistik;
- 2.
- Technisches Zeichnen:
- a)
- Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen,
- b)
- Lesen von Explosionszeichnungen;
- 3.
- Fachtechnologie:
- a)
- Mechanik einschließlich Festigkeitslehre,
- b)
- Maschinenelemente, insbesondere Passungen,
- c)
- Optik,
- d)
- Funktionsweise, Aufbau und Einsatz von Schußwaffen sowie von Wiederladegeräten und -komponenten,
- e)
- Oberflächenbehandlung,
- f)
- Innen-, Außen- und Zielballistik sowie Waffenkunde,
- g)
- Jagd-, Waffen- und Sprengstoffrecht,
- h)
- einschlägige Vorschriften der Unfallverhütung, des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit,
- i)
- Vorschriften des Umweltschutzes, insbesondere des Immissionsschutzes,
- k)
- spanende und spanlose Be- und Verarbeitung von Werkstoffen,
- l)
- unlösbare und lösbare Verbindungen, hergestellt insbesondere durch Weich- und Hartlöten, Gasschweißen und Lichtbogenhandschweißen, Kleben, Nieten, Schrauben und Stiften;
- 4.
- Werkstoffkunde:
- a)
- Arten, Eigenschaften, Bezeichnungen, Verwendung und Verarbeitung der Werk- und Hilfsstoffe,
- b)
- Werkstoffprüfung,
- c)
- Gefügebehandlung durch Glühen, Härten und Anlassen;
- 5.
- Kalkulation:Kostenermittlung mit allen für die Preisbildung wesentlichen Faktoren und Berechnungen für die Angebots- und die Nachkalkulation.
Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 1 V v. 18.1.2022 I 39
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR011170981
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 85e3a266d3b11b80bfd2be133d865cbb8f568dd33aafe8bcca1ac28812ce36f0