AZV
§ 9Zusammenfassung der Freistellung von der Arbeit bei Teilzeitbeschäftigung
Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 19.2.2025 I Nr. 49
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR042710006
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d32040d18929b42a18597629fc55762376214c850039aa0e17743384f1ccb011
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (8)
- § 6 BBesGBesoldung bei Teilzeitbeschäftigung
„… üllt werden konnte. (1a) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 werden bei einer Teilzeitbeschäftigung nach § 9 der Arbeitszeitverordnung oder nach § 9 der Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung die folgenden Bezüge entsprechend der tatsächlich geleistete …“
- § 72 BBesGÜbergangsregelung zu den §§ 6, 43, 43b, 44 und 63
„… , wenn der Beamte, Richter oder Soldat 1. vor dem 31. Dezember 2019 eine Teilzeitbeschäftigung nach § 9 der Arbeitszeitverordnung oder nach § 9 der Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung oder eine Altersteilzeit im Blockmodell beg …“
- § 53 BBGHinausschieben des Eintritts in den Ruhestand
„… tersgrenze müssen gleich lang sein. Sie muss vor dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine Bewilligung nach § 9 Absatz 2 der Arbeitszeitverordnung ist nicht möglich. Der Antrag ist spätestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt zu stellen, zu dem die Teilzeitbeschäftigun …“
- § 93 BBGAltersteilzeit
„… ntgegenstehen. (2) Beamtinnen und Beamten kann Altersteilzeit in Form der Blockbildung im Sinne des § 9 der Arbeitszeitverordnung nach Maßgabe des Absatzes 1 bewilligt werden, wenn sie 1. das 60. Lebensjahr vollendet haben und bei vorheriger Teilzei …“
- § 5 EUrlVUrlaubsdauer
„… vollen Kalendermonat 1. eines Urlaubs ohne Besoldung oder 2. einer Freistellung von der Arbeit nach § 9 der Arbeitszeitverordnung um ein Zwölftel gekürzt. (4) Arbeitstage im Sinne dieser Verordnung sind alle Kalendertage, an denen die Beamtin oder d …“
- § 1 DBBATZVAltersteilzeit
„… m Beginn des Ruhestands erstrecken. (3) Die Altersteilzeit kann auf Antrag auch im Blockmodell nach § 9 Absatz 2 der Arbeitszeitverordnung bewilligt werden; § 2a der Altersteilzeitzuschlagsverordnung ist anzuwenden. (4) Altersteilzeitverhältnisse nach Absatz …“
- § 3 PostPersRGDienstrechtliche Zuständigkeiten des Bundesministeriums der Finanzen
„… Voraussetzungen für die Bewilligung von Altersteilzeit – auch in Form der Blockbildung im Sinne des § 9 der Arbeitszeitverordnung – abweichend von § 93 des Bundesbeamtengesetzes festzulegen. Die Rechtsverordnungen bedürfen nicht der Zustimmung des B …“
- § 1 TelekomBATZVBewilligung von Altersteilzeit
„… estens drei Monate vor ihrem Beginn zu beantragen. Die Altersteilzeit kann auch im Blockmodell nach § 9 Absatz 2 der Arbeitszeitverordnung bewilligt werden; § 2a der Altersteilzeitzuschlagsverordnung ist anzuwenden. Beamtinnen und Beamten, die vor der Alters …“