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§ 3Inhalt und Gliederung der Prüfung

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Außenwirtschaft oder Geprüfte Fachwirtin für Außenwirtschaft – Bachelor Professional in Foreign Trade

Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
1.
„International Business Management umsetzen“ nach § 4,
2.
„Risk Management und Change Management sicherstellen“ nach § 5,
3.
„Außenhandelsgeschäfte durchführen“ nach § 6,
4.
„Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“ nach § 7.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 806-22-6-57 v. 5.6.2017 I 1574 (AWPrV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1010A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9850ef02da37b1aeb1cba7698ea19fc63544c887b2d21cf83fd6cb9f4ffb4289

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