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AutomAusbV

§ 13Prüfungsbereiche von Teil 2

Verordnung über die Berufsausbildung zum Automatenfachmann und zur Automatenfachfrau

Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Automatenmechatronik findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Instandsetzungs- und Wartungstechnik,
2.
Netzwerke und Elektrotechnik sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR107500015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a110d3c54f90c5b2d366d5d04d0f6270eef2d54459953530ca3f7dad94f38caa

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