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AuslVerbindlG

§ 3

Gesetz über Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland

Die eingezahlten Beträge ... werden den ausländischen Gläubigern gutgeschrieben. Die Ansprüche der Gläubiger aus der Gutschrift bestimmen sich nach Grundsätzen, die in der Satzung der Konversionskasse festgelegt werden. ...
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 4 G v. 18.3.1975 I 705

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR003490933

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3a4e976c15c6c2f260a472ab88e13da1370199ee434a86e775a38c044f65b15e

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